Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Datenschutz bei Stellenausschreibungen
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO ist
die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM)
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Gerald Balthasar
Stuttgarter Str. 110
71332 Waiblingen
Telefon: +49 (0) 71 51 / 501 - 95 0
E-Mail: info@awrm.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Abfallwirtschaft Rems-Murr AöRDatenschutzbeauftragter
Stuttgarter Str. 110
71332 Waiblingen
Telefon: +49 (0) 71 51 / 501 - 17 11
E-Mail: datenschutz@awrm.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsunterlagen, um beurteilen zu können, ob Sie Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht.Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses sind die Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung, § 15 Landesdatenschutzgesetzt in Verbindung mit §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen.5. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden bis zu 3 Monate gespeichert nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.6. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSVO) zu.Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde LfDI Baden-Württemberg zu.