Rechtsbehelfe
Zugangseröffnung für die formgebundene elektronische Kommunikation
Ein Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der AWRM erhoben werden. Die AWRM stellt für die elektronische Einlegung des Widerspruchs folgende Übermittlungswege zur Verfügung und eröffnet den Zugang:
De-Mail
Um eine De-Mail an die AWRM senden zu können, benötigen Sie ein persönliches De-Mail-Konto, welches Sie bei einem akkreditierten De-Mail-Anbieter erhalten:
Voraussetzungen für die Übermittlung einer formgebundenen und rechtsverbindlichen De-Mail:
Anmeldung mit Authentisierungsniveau "hoch", d.h. eine "sichere" Anmeldung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz
Versandart "Absenderbestätigt" nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz
Formwirksam und schriftformersetzend ist nur die Übermittlung "elektronischer Dokumente". Eine Eingabe im Nachrichtenfeld stellt kein elektronisches Dokument dar. Fügen Sie daher Ihren Rechtsbehelf als Anhang der Nachricht bei.
Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfreisten sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gerichte empfehlen wir grundsätzlich, Ihren Rechtsbehelf im druchsuchbaren pdf-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine pdf-Datei, wenn sie z.B. aus einem Officeprogramm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind grundsätzlich nicht durchsuchbar.
Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
Wenn Sie einen Rechtsbehelf mit De-Mail einlegen wollen, nutzen Sie bitte die De-Mail-Adresse der AWRM: gebuehren@awrm.de-mail.de
Weiterführende Informationen zu De-Mail finden Sie auf den Seiten www.de-mail.de und www.de-mail.info.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die AWRM ermöglicht Ihnen, ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auf einem verschlüsselten Weg zu senden.
Voraussetzungen für die Übermittlung eines rechtsverbindlichen Dokuments.
- Elektronische Signaturkarte eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
- Signierung des elektronischen Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
- Formwirksam und schriftformersetzend ist nur die Übermittlung elektronischer Dokumente. Eine Eingabe im Nachrichtenfeld stellt kein elektronisches Dokument dar. Fügen Sie daher Ihren Rechtsbehelf als Anhang der Nachricht bei.
- Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gericht empfehlen wir grundsätzlich, rechtsverbindliche Dokumente im durchsuchbaren pdf-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine pdf-Datei, wenn sie z.B. aus einem Officeprogramm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind grundsätzlich nicht durchsuchbar.
- Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor und Nachnamen.
- Wenn Sie einen Rechtsbehelf mit der qualifizierten elektronischen Signatur einlegen wollen, nutzen Sie bitte die Mail-Adresse gebuehren@awrm.de.
Rechtliche Hinweise
Die AWRM bietet eine Kommunikationsplattform zur sicheren (verschlüsselten) und - bei Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur - rechtsverbindlichen Kommunikation gemäß § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG). Der Zugang zur qualifizierten elektronischen Signatur ist gebuehren@awrm.de.
Informationen zur digitalen Signatur
Die digitale Signatur ist die elektronische Form der Unterschrift. Es gibt verschiedene Arten der digitalen Signatur - je nachdem was mit der Signatur erreicht werden soll bzw. welche gesetzlichen Anforderungen bestehen. Nur mit der sog. qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) kann eine gesetzliche Schriftform ersetzt werden. Nähere Informationen zur digitalen Signatur erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.Die AWRM akzeptiert nur Signaturen, die mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters erstellt wurden (qualifizierte elektronische Signatur).
Eine Übersicht der Anbieter für Signaturkarten finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Der Neue Personalausweis (nPA) ersetzt seit 1. November 2010 den bisherigen Ausweis. Es besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur auf den nPA zu laden.
Eine Übersicht der Anbieter für Signaturkarten finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Der Neue Personalausweis (nPA) ersetzt seit 1. November 2010 den bisherigen Ausweis. Es besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur auf den nPA zu laden.