Häufig gestellte Fragen - Wohnanlagen
Kann ich als Verwalter einer Wohnanlage Abfallcontainer (770 l-/1.100 l-Füllraum) für den Restmüll bestellen?
Für die Wohnanlage können ein oder mehrere Restmüll-Container mit 770 l- oder 1.100 l-Füllraum zur Verfügung gestellt werden (wöchentliche oder 14-tägliche Leerung). Voraussetzung ist, dass alle Haushalte der Wohnanlage einbezogen werden und ein Verwalter vorhanden ist, der zur Zahlung der Containergebühr für die gesamte Wohnanlage berechtigt und verpflichtet ist. Für die Bereitstellung von Wohnanlagen-Containern genügt ein formloser schriftlicher Antrag des Verwalters.Wie werden die Gebühren für einen Wohnanlagen-Container abgerechnet?
Als Verwalter erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit der Leerungsgebühr für den/die Restmüllcontainer, die in der Wohnanlage genutzt werden. Die ausgewiesene Gebühr basiert auf Ihren Angaben zur Behältergröße und dem Leerungsrhythmus. Eine Gebührenmarke für den Restmüllcontainer ist nicht erforderlich.Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Ihnen übermittelten Gebührenbescheid für den Restmüllcontainer jeder Haushalt der Wohnanlage von der AWRM einen Gebührenbescheid über die Jahresgebühr erhält. Die Jahresgebühr wird also jedem Haushalt direkt, entsprechend der jeweiligen Haushaltsgröße, in Rechnung gestellt.